Verpasster Hinflug wegen falscher Warteschlange: Reisende haben Recht auf Entschädigung
Für einen verpassten Hinflug haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung vom Reiseveranstalter. Das hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 154 C 2636/18).