VDFA: Höhere Anzahlungen bei Ferienhäusern oftmals gerechtfertigt
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Reiseveranstalter bei einer Buchung nur in begründeten Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen.