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Schlagwort: Unternehmensgründung in den Niederlanden

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Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden

Wenn ein deutsches Unternehmen  eine Tochtergesellschaft nach niederländischem Recht gründet, muss diese Gesellschaft ins niederländische Handelsregister eingetragen werden. Auch wenn eine Zweigstelle in den Niederlanden eröffnet werden soll, ist dafür eine Handelsregistereintragung notwendig. Bei der Eintragung muss man sich zwangsweise auch mit der Frage auseinandersetzen mit welchem oder welchen Handelsnamen das Unternehmen eingetragen werden soll.

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