Unfall auf Bergtour: Reiseveranstalter haftet
Erleiden Urlauber auf einer gebuchten Bergtour einen Unfall, haftet unter Umständen der Reiseveranstalter. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem Urteil die Verkehrssicherungspflichten der Reiseveranstalter im Bergsport und damit die Haftungsfragen neu definiert.Darauf weisen die Rechtsexperten der ARAG hin.