Arbeitslos im Ausland: Arbeitsamt kommt nicht für Umzugskosten auf
Wer im Ausland vergeblich versucht hat, sich selbstständig zu machen und als Arbeitsloser nach Deutschland zurückkehrt, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten durch die Arbeitsagentur. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mainz hervor (Az.: S 10 AS 412/12 ER).