Spanien: Beglaubigte Übersetzung von Urkunden nicht immer notwendig
Im deutsch-spanischen Rechtsverkehr gibt es eine Unmenge von Urkunden, die in der einen Sprache ausgestellt, aber in der anderen Sprache verwendet werden. Ein deutscher Erbschein wird beispielsweise für die Umschreibung einer Immobilie zur Vorlage beim spanischen Notariat und Grundbuchamt benötigt.