Unterviermietung von Wohnung an Touristen: gesonderte Erlaubnis notwendig
Eine vom Vermieter erteilte Untervermietungserlaubnis berechtigt den Mieter nicht automatisch dazu, die Wohnung an Touristen zu vermieten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 210/13).