Nur erhebliche Auswirkungen von Unruhen rechtfertigen Kündigung
Kommt es im Reiseland zu länger anhaltenden politischen Unruhen und Demonstrationen, liegt zwar ein Fall von höherer Gewalt vor, die Kündigung des Reisevertrages ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn diese Unruhen auch eine erhebliche Auswirkung auf die ursprünglich geplante Reise haben.