Im EU-Ausland ansässige Steuerberatungsgesellschaft kann Steuerberatung in Deutschland vornehmen
Eine im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein, für inländische Steuerpflichtige steuerberatend tätig zu werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. Oktober 2016 II R 44/12 entschieden.