Ein Europa-Vergleich von Jahresurlaub, Elternzeit, Arbeitslosengeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ergibt, dass Deutschland insgesamt im Mittelfeld liegt.
Für Kinder, die selbst noch nicht erwerbsfähig sind, ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Deutschland keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen. Das entschied kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel (BSG, Az.: B 14 AS 56/13 R).