Keine Aufhebung einer im EU-Ausland geschlossenen Minderjährigenehe
Eine im EU-Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossene Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen kann im Regelfall nicht nach deutschem Recht aufgehoben werden. Das ansonsten verletzte Recht der Ehegatten – unter anderem auf Freizügigkeit innerhalb der EU – würde zur Annahme einer schweren Härte führen.