Urteil: Entschädigung auch bei verspätetem Ersatzflug
Verspätet sich ein Ersatzflug, muss die Airline, die den ursprünglich gebuchten Flug annullierte, betroffenen Passagieren dafür eine Entschädigung zahlen. Das macht ein jetzt zugunsten der Verbraucher gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: X ZR 73/16) deutlich.