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Schlagwort: Schadensersatz bei Pauschalreisen

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Gerichtsurteil: Reisende müssen sich selbst um geänderte Flugzeiten kümmern

Nach der Buchung eines Fluges können sich die Flugzeiten auch noch kurz vor Reisebeginn ändern. Veranstalter müssen ihre Kunden jedoch nicht extra darüber informieren. Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 281 C 3666/13).

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Vorher bekannte Insektenplage ist Reisemangel

Ist ein Veranstalter darüber informiert, dass es in einem Reisegebiet eine Plage mit gesundheitsschädlichen Insekten gibt, muss er seine Kunden vor Reiseantritt informieren. Macht er das nicht, steht Reisenden eine Reisepreisminderung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24- O 12/10).

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