Kommen Reisende durch einen verspäteten Rückflug deutlich später an ihrem Heimatort an, liegt zwar ein Reisemangel vor, jedoch sind Schadensersatzansprüche für nutzlos vertane Urlaubszeit deshalb nicht für den gesamten Urlaub gerechtfertigt. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Passagiere den Rückflug aufgrund mehrerer Pannen als sehr belastend empfunden haben.
Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu, wenn sich ihr Flug dadurch verspätet, dass die Crew ihre Ruhezeit einhalten musste. Dies gilt sogar dann, wenn das Problem mit der Pause der Crew überhaupt erst dadurch auftrat, weil der vorangegangene Flug durch schlechtes Wetter verspätet war. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 426 C 12868/10) hervor.
Kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber zu entscheiden, ob Passagieren auch bei verspäteten Flügen eine Ausgleichszahlung zusteht. Er entschied im Sinne des Passagiers.
Mit einer neuen App des Unternehmens refund.me können Flugreisende unmittelbar prüfen, ob sie für ihren verspäteten, überbuchten oder gestrichenen Flug Ausgleichzahlungen bekommen: Der Reisende gibt lediglich die Flugnummer, den Tag und die Uhrzeit sowie einige Zusatzdaten in sein Smartphone ein und die App ermittelt das Ergebnis.
Unabhängig davon, ob die Reise in den Sommerurlaub geht oder es sich um einen Businesstrip nach New York handelt: Verspätete und annullierte Flüge oder verlorengegangenes Reisegepäck sind für Flugreisenden grundsätzlich ein Ärgernis. Zwar gibt das nationale und internationale Recht den Passagieren für diese Fälle Ansprüche an die Hand.