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Schlagwort: Ruhestand im Ausland

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Neues zur Riester-Rente im Ausland

Rentner, die sich entscheiden Deutschland zu verlassen, um dauerhaft außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes zu leben, müssen ihre gesamte Riester-Förderung an den Staat zurückzahlen. Immerhin fordert der Staat die Gesamtsumme nicht sofort zurück.

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Auslandsrentner im Visier des Fiskus

Rentner, die heute im Ausland leben, aber früher in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt haben, müssen ihre deutsche Sozialversicherungsrente in den meisten Fällen auch in Deutschland versteuern. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. hin.

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