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Schlagwort: Repatriierungsflüge von Expats in Pandemien

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EuGH-Urteil zu Repatriierungsflügen: So erhalten Flugreisende dennoch eine Kostenrückerstattung

Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg müssen Flugreisende, die im Zuge von staatlichen Rückholaktionen (Repatriierungsflüge) während der Corona-Pandemie nach Hause gebracht wurden, die Kosten dafür selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der der ursprüngliche Rückflug gebucht war, ist nicht haftbar (Az: C-49/22).

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Aktuelles zum Travel Risk Management

Am 29. und 30. April 2021 findet die digitale Marktinformationsveranstaltung zum Thema „Travel Risk Management“ statt. Die zwölf Fachvorträge befassen sich mit den Themen Entsendung, Reisen, Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz, Marktsituation, Travel Risk Management, Reisesicherheit und Assistance in der Praxis. Die Teilnahme ist kostenlos.

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