Keine Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen Tod des Ehepartners
Bucht ein Ehepaar gemeinsam eine Reise und verstirbt dann kurz vor Reiseantritt unerwartet ein Partner, müssen die Stornogebühren nicht von der Reiserücktrittsversicherung übernommen werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 233 C 26770/14).