Reiserücktritt wegen Schulausbildung im Ausland: Versicherung muss nicht zahlen
Die Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktritts-Versicherungsbedingungen. Deshalb muss Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervor ( Az.: 273 C 2376/17).