Erdbeben kein Grund für Reiserücktritt
Ein ungutes Gefühl oder Angst vor einem Erdbeben in der Urlaubsregion sind laut den ARAG-Rechts-Experten keine Gründe für eine kostenlose Stornierung einer Reise. Dies gilt auch, wenn man bei der Buchung eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen hat.