Gerichtsurteil: Reiserücktritt bei fehlerhaften Reiseunterlagen möglich
Bekommen Urlauber fehlerhafte Reiseunterlagen oder fehlen gar einzelne Dokumente, können diese von der gebuchten Reise zurücktreten und zudem Schadenersatz erhalten. Zu diesem Urteil gelangte kürzlich das Landgericht Wuppertal (Az.: 9 S 294/11).