EuGH: Airlines zahlen auch bei Naturkatastrophen
Schlechte Karten haben Airlines bei Flugannullierungen infolge von Naturkatastrophen. Aktuell hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-12/11) die Rechte von Passagieren in solchen Fällen nachhaltig gestärkt. So müssen Fluggesellschaften beispielsweise gestrandeten Reisenden die Kosten etwa für Hotelaufenthalt, Essen etc. ersetzen.