Kreuzfahrt wegen Corona durchkreuzt: Veranstalter muss Reisepreis erstatten
Wer in der Coronapandemie eine Kreuzfahrt bucht, muss nur jene Einschränkungen in Kauf nehmen, die bereits bei der Buchung bekannt waren. Kommen pandemiebedingt später weitere Beschränkungen hinzu, kann eine Kreuzfahrt kostenfrei storniert werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 113 C 3634/21).