Türkeiurlaub: Reiseveranstalter haftet nicht für verschmutzten Badestrand
Finden Urlauber an ihrem Reiseziel einen stark verschmutzten Strand vor, kann der Reiseveranstalter in der Regel nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 132 C 15965/12).