Urteil: Kontakt mit an Corona infiziertem Hotelmitarbeiter ist kein Reisemangel
Müssen Reisende einen Großteil ihres Urlaubs wegen eines Corona-Verdachtsfalls in Quarantäne verbringen oder diesen vorzeitig abbrechen, so handelt es sich dabei nicht zwangsläufig um einen Reisemangel. So hat das Amtsgericht Hannover kürzlich entschieden (Az.: 570 C 12046/20).