Preis für Endreinigung des Ferienhauses muss angegeben werden
Der Preis für eine Ferienwohnung in der Werbung des Vermieters muss die Kosten für die Endreinigung enthalten. In dem konkreten Fall warb der Beklagte im Internet für verschiedene Ferienmietwohnungen. Unter jeder der beworbenen Wohnungen befand sich eine Tabelle, in der Wochenpreise – aufgegliedert nach Hauptsaison, Nebensaison und Sparwochen – angegeben wurden.