Rechte und Pflichten im Fall von Krankheit im Urlaub
Kein eingerissener Fingernagel, sondern ein verrenkter Fuß mit Bänderriss beim Lieferfahrer, eine Grippe der Verkaufsleiterin, ein schwerer Unfall, der längeres Sitzen unmöglich macht für die Sachbearbeiterin – Krankheit und Urlaub schließen sich aus. Trotzdem kann für alle Beteiligten alles zur Güte geregelt werden – wenn folgende Punkte beachtet werden.