Quarantäne nach Rückkehr aus Risikogebiet ist rechtens
Wer von einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt und eine Quarantäne-Anordnung erhält, muss dies akzeptieren und hat auch keinerlei Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil (Az.: 2-04 O 165/21) entschieden.