In Quarantäne vergeudete Urlaubszeit wird nicht automatisch gutgeschrieben
Arbeitnehmende, die während des Urlaubs wegen einer Covid-19 Infektion in Quarantäne müssen, können die entgangenen Urlaubstage nicht immer nachholen. Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, stellt die behördliche Quarantäneanordnung keinen Nachweis dafür dar, dass der erkrankte Mitarbeitende auch arbeitsunfähig ist.