Verspätung wegen vorhersehbarer Enteisung des Flugzeuges: Passagiere erhalten Ausgleichszahlung
Kommt es wegen einer notwendigen, wetterbedingten Enteisung des Flugzeugs zu einer Verspätung, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 der FluggastrechteVerordnung (VO) berufen. Passagiere haben somit Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.