Flug nicht angetreten: Airline darf keine Ticketzuschläge erheben
Die Fluggesellschaften KLM und Air France dürfen keine Ticketzuschläge von 125 bis 3.000 Euro von Kunden verlangen, die ihre Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Strafgebühren geklagt.