Neues EU-Erbrecht: Immobilienbesitz im Ausland betroffen
Vor gut einem Jahr ist die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Da sie erst auf Erbfälle Anwendung findet, die ab dem 17. August 2015 eintreten haben Personen mit zu vererbenden Besitz im Ausland, noch die Möglichkeit wichtige Anpassungen im Testament vorzunehmen. Darauf weist die Hamburgische Notarkammer hin.