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Schlagwort: Niederlassung im Ausland

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© jabkitticha - Fotolia.com

Ein Franchise im Ausland gründen: Das sind die Basics

Jeder EU-Bürger hat das Recht und die Möglichkeiten, in einem anderen EU-Staat ein Unternehmen zu gründen – sei es eine Zweigniederlassung, ein Franchise oder ein neues Business. Voraussetzung bei Niederlassungen ist, dass das Hauptunternehmen innerhalb der EU niedergelassen und registriert ist.

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Versteckte Steuerfalle bei Holding im Ausland

Unternehmen, die eine Holding-Gesellschaft im Ausland gründen, müssen diese mit Substanz füllen, um ihre steuerliche Anerkennung sicherzustellen. Nach Angaben des Beraterverbundes Geneva Group International verweigern die Finanzämter im Heimatstaat ausländischen Tochtergesellschaften die steuerliche Anerkennung.

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