Urlaub: Störende Muezzin-Rufe bringen keinen Schadenersatz
Auch wenn sich Urlauber während einer Türkeireise durch laute Muezzin-Rufe schon am frühen Morgen massiv gestört fühlen, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor (Az.: 559 C 44/14).