Belgien hebt Meldepflichten für Selbstständige teilweise auf
Seit dem 1. Januar 2019 sind Selbstständige bei einer vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit in Belgien nicht mehr verpflichtet, sich auf dem Portal Limosa anzumelden. Lediglich in den drei von den belgischen Behörden als Risikobereiche identifizierten Sektoren des Bau-, Reinigungs- und Fleischgewerbes bleiben die bisherigen Meldepflichten auch für Selbstständige weiterbestehen.