Auslandseinsatz in Dänemark muss umgehend gemeldet werden
Ausländische Unternehmen, die für eine befristete Zeit in Dänemark tätig sind, müssen sich im Register für Ausländische Dienstleister (RUT) anmelden. andernfalls kann es teuer werden, denn Unternehmen, die sich nicht im Register eintragen, werden Bußgelder auferlegt.