Zollanmeldungen für die Schweiz nur noch elektronisch möglich
Unternehmen, die Waren für den Schweizer Zoll deklarieren müssen, können dies ab Januar 2013 sofort nur noch elektronisch tun. Die Papierformulare 11.010, die so genannte Einfuhrdeklaration, und 11.030, die Ausfuhrdeklaration, verlieren dann ihre Gültigkeit. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.