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Schlagwort: Markteinschätzungen

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Auslandsmärkte auf Sanktionen hin überprüfen

Um internationale Terrorismusaktivitäten hat die Europäische Gemeinschaft neue EU-Verordnungen erlassen. Diese gelten für alle Mitgliedstaaten und sollten unbedingt bei Geschäftsaktivitäten im Ausland befolgt werden. Sämtliche Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Verordnungen erwähnt werden, dürfen keinerlei Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen von Gesellschaften der EU-Mitgliedsstaaten erhalten.

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