Richtlinie zur Leiharbeit ist rechtens
Die EU-Richtlinie über Leiharbeit ist in Recht und Praxis umgesetzt und bedarf keiner Änderung. Zu diesem Schluss kommt ein aktueller Prüfbericht der EU-Kommission. In allen Mitgliedsstaaten existiert ein rechtlicher Rahmen für einen wirksamen Schutz von Leiharbeitnehmern und eine bessere Qualität der Leiharbeit.