Eine betriebsbedingte Kündigung wegen Stilllegung des inländischen Betriebes kann zulässig sein. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Sommer 2012 entschieden.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht im Ausland. Somit können Arbeitnehmer eines deutschen Betriebs bei der Schließung nicht verlangen, von einem ausländischen Betrieb des gleichen Konzerns weiterbeschäftigt zu werden.