Konsularischer Schutz: EU-Bürger bekommen mehr Beistand im Ausland
Wer in einem Nicht-EU-Land Hilfe braucht und dort das Heimatland nicht vertreten ist, kann sich nun an die Botschaft oder an das Konsulat eines anderen EU-Mitglieds wenden. Seit dem 1. Mai haben EU-Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf konsularischen Beistand in jeder EU-Auslandsvertretung außerhalb der EU.