Reisevermittler haften für fehlerhafte Angaben auf ihren Internetseiten
Ein Reisevermittler darf auf seiner Internetseite seine Haftung für eine unzutreffende oder irreführende Beschreibung der Leistungen einer Reise nicht generell ausschließen, wie das Oberlandesgericht (OLG) München entschied. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH, Betreiber des Reiseportals weg.de.