Krankenkassen dürfen keine Auslandsreise-Krankenversicherung anbieten
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keinen kostenlosen privaten Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz zur Verfügung stellen. Dieses Urteil des Bundesversicherungsamtes (BVA) hat nun auch das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt (Urteil vom 31. Mai 2016 (B 1 A 2/15 R).