Verbraucherurteil: Keine pauschale Stornogebühr bei Reisen
Schadenersatz, der einem Reiseveranstalter bei Stornierungen zusteht, muss auf die konkrete Reiseform abgestimmt sein. Nur dann sind pauschale Prozentsätze bei Stornierung zulässig. Das hat das Landgericht Berlin in seinem Urteil zu den Stornobedingungen von „Glückskäfer Reisen“ entschieden (Az. 52 O 240/16).