Deutsche gesetzliche Unfallversicherung gilt auch in Vietnam
Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung muss auch bei Unfällen im Ausland zahlen – und zwar dann, wenn ein Mitarbeiter dorthin entsandt wurde. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem Urteil bekräftigt (Az.: L 3 U 167/11).