Reisegepäck beschädigt: Versicherung muss nicht zahlen
Das Amtsgericht München hat mit einem Gerichtsurteil einer Reisegepäckversicherung Recht gegeben. Eine Türkei-Urlauberin hatte auf Erstattung eines Schadens in Höhe von 2.000 Euro für ihr Reisegepäck geklagt. Das Gepäck war von einem Transportfahrzeug vor dem Hotel überfahren worden.