Gepäckmitnahme bei Flügen: Kosten müssen angegeben werden
Extrakosten für die Gepäckaufgabe bei Flügen müssen vor Vertragsabschluss von Online-Reisevermittlern angegeben werden. Das hat das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Invia Flights Germany GmbH in einem Gerichtsurteil (Az. 14 U 751/18) entschieden.