Schweiz: Neue Gewährleistungsfristen ab 1. Januar 2013
In der Schweiz verjähren Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache bislang mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer. Dies wird sich ab dem 1. Januar 2013 ändern und zwar im Sinne eines besseren Schutzes.