Verspätung durch Flugzeugtausch bringt Ausgleichszahlung
Kommt eine Verspätung für Fluggäste zustande, weil die Airline das Flugzeug für den betroffenen Flug ausgetauscht hat, haben Fluggäste Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Ausgleichszahlung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 29 C 3128/14 (21)) hervor.