BGH-Urteil: Flugticket für „unbekannt“ nicht möglich
Bucht ein Reisender für sich und eine noch unbekannte Begleitperson einen Flug, hat die nicht namentlich genannte Person kein Anrecht auf Beförderung. Das geht aus einem jetzt gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: X ZR 37/12) hervor.