Flugverspätung: Geld zurück bei austretendem Hydrauliköl
Verspätet sich ein Flug dadurch, dass am Fahrgestell Hydrauliköl austritt, haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Das ist das Ergebnis eines Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az.: 13 S 227/10).